Freitag, 24. Juni 2011

Onshore- nicht gegen Offshore-Windkraft ausspielen!

windcomm schleswig-holstein e. V. fordert Nachbesserung des EEG-Entwurfes

Unter dem Eindruck der Atomkatastrophe von Fukushima und dem damit eingeleiteten Atomausstieg drückt die Bundesregierung bei der Energiewende auf das Tempo. In den vergangenen Wochen wurden in Windeseile mehrere Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht. Unter ihnen die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das Gesetz gilt als wichtigstes Förderinstrument für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, denn es regelt nicht nur die Vergütung z. B. für die Onshore- und Offshore-Windenergie, sondern auch die vorrangige Abnahme und die Netzeinspeisung des grünen Stroms.

"Grundsätzlich freuen wir uns, dass die Vergütungssätze für die Windenergie im EEG-Entwurf an die derzeitigen Rahmenbedingungen angepasst wurden", erläutert Matthias Volmari, Vorstandsvorsitzender des windcomm schleswig-holstein e. V. Der Branchenverband hatte in einem Positionspapier an die Bundesregierung unter anderem eine Nachbesserung der Onshore-Vergütungssätze gefordert. "Die Onshore-Windkraft ist neben der Wasserkraft die günstigste Form der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Um diese Art der Energiegewinnung, die Wertschöpfungspotenziale und die Arbeitsplätze im Land zu halten, müssen wir sie aber auch weiterhin fördern", gibt Volmari zu bedenken.

Bei der Förderung der Windkraft an Land fordert der windcomm-Vorstand mehrere Änderungen im Gesetzentwurf. Während der jüngsten EEG-Novelle im Jahr 2009 wurde der sogenannte Systemdienstleistungs-Bonus eingeführt. Er soll die Netzintegration von Windkraftanlagen fördern. Nur zertifizierte Neuanlagen, die einen technischen Mindeststandard einhalten, haben Anspruch auf den Bonus in Höhe von 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Diese zusätzliche Vergütung ist notwendig, da sowohl die Zertifizierung als auch die technische Verbesserung der Anlagen sehr aufwändig und teuer sind. Nun soll der Bonus wegfallen. "Das ist nicht zielführend" kritisiert Ulla Meixner, stellvertretende Vorstandsvorsitzende bei windcomm. Viele Projekte wurden auf Basis des geltenden EEG kalkuliert. Jetzt wird der Bonus für Neuanlagen ohne Übergangsvorschrift zwei Jahre früher als geplant gestrichen. "Das wird den Ausbau der Onshore-Windkraft gerade an Binnenlandstandorten behindern. Das sind verschenkte Erzeugungskapazitäten, die wir für die Energiewende dringend brauchen" so Meixner.

Auch beim Repowering-Bonus muss aus Sicht der schleswig-holsteinischen Branchenvertreter nachgebessert werden. Er wird zusätzlich gezahlt, wenn alte Windkraftanlagen an Land durch neuere und leistungsfähigere Windräder ersetzt werden. Damit soll das Landschaftsbild durch die Verringerung der Anlagenzahl entlastet und der Ertrag pro Flächeneinheit gesteigert werden. Zwar wird der Bonus wohl in gewohnter Höhe von 0,5 Cent pro Kilowattstunde beibehalten, die Kriterien für den Vergütungsanspruch werden jedoch unnötig verschärft. Im Gesetzentwurf ist der Bonus auf Anlagen begrenzt, die vor dem 1. Januar 2002 in Betrieb genommen wurden. Außerdem wird das Alter der zu ersetzenden Altanlagen auf maximal 17 Jahre eingeschränkt. „Gerade in Schleswig-Holstein ist das kontraproduktiv“, bestätigt Asmus Thomsen, windcomm-Vorstandsmitglied. „Viele Anlagen sind bei uns älter als 17 Jahre, da wir hier die ersten Windräder entwickelt und errichtet haben. Die Nutzung des technischen Fortschritts, die Bereinigung der Landschaft, die Erhöhung der Stromproduktion und die Verbesserung der Akzeptanz in der Bevölkerung sind Argumente genug, gerade günstig produzierte Erneuerbare Energien im Repowering voranzubringen. Die zeitliche Befristung für Repowering-Anlagen sollte im Gesetzentwurf daher gestrichen werden“ ist Thomsen überzeugt.

Insgesamt spricht sich der windcomm-Vorstand dafür aus, die Onshore- nicht gegen die Offshore-Branche auszuspielen. Für einen schnellen Ausstieg aus der Atomenergie braucht Deutschland nämlich beides: Eine effiziente Förderung der Windkraft an Land und auf See.

Der windcomm schleswig-holstein e. V. ist ein Vertretungsorgan der schleswig-holsteinischen Windbranche. Er wurde im März 2010 gegründet und hat Mitglieder aus allen Teilbereichen der Wertschöpfungskette der Onshore- und Offshore-Windindustrie. Der Verein vertritt die Interessen der regionalen Unternehmen und Institutionen der Windbranche und fungiert als zentrale Vernetzungs- und Informationsplattform.

Husum, den 24. Juni 2011

Kontakt: windcomm schleswig-holstein e. V., Schloßstraße 7, 25813 Husum
E-Mail: m.schmidt(at)wfg-nf.de, Internet: www.windcomm.de ,V.i.S.d.P.: Martin Schmidt.

Quelle: windcomm

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen